Bundesgerichtshof 5. Zivilsenat 11 December 2020, V ZR 268/19

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Germany · · · 11-12-2020

Leitsatz Die ordnungsmäßige Nutzung eines Wohngrundstücks setzt dessen Erreichbarkeit mit einem Kraftfahrzeug ausnahmsweise nicht voraus, wenn das Grundstück in einem Gebiet liegt, in dem der Kraftfahrzeugverkehr nach der planerischen Konzeption von den einzelnen Wohngrundstücken ferngehalten werden soll; ein Notwegrecht kann dann nicht verlangt werden. Verfahrensgang vorgehend OLG Hamm, 30.

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