Bundesgerichtshof 9. Zivilsenat 28 January 2016, IX ZR 185/13

Also known as

Germany · · · 28-01-2016

Leitsatz 1. Werden durch eine Zahlung des Schuldners aufgrund eines mit dem Gläubiger vereinbarten Verzichts über den Zahlungsbetrag hinausgehende Verbindlichkeiten getilgt, scheidet eine Gläubigerbenachteiligung aus, wenn der in der Zahlung liegende Vermögensverlust durch den damit verbundenen Verzicht auf weitere Forderungen voll ausgeglichen wird. 2.

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