Bundesgerichtshof 1. Zivilsenat 10 December 2015, I ZR 87/14

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Germany · · · Cited by 1 · 10-12-2015

Leitsatz 1. Führt der aufgrund eines Luftfrachtvertrags beauftragte Frachtführer den Transport auf einer Teilstrecke mit dem LKW durch, obwohl eine Luftbeförderung technisch und verbindungsmäßig grundsätzlich möglich wäre, hat die Oberflächenbeförderung keine Hilfsfunktion mehr, sondern einen die Luftbeförderung ersetzenden eigenständigen Charakter, so dass nicht mehr von einem Zubringerdienst im

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