Bundesgerichtshof 5. Zivilsenat 19 January 2017, V ZB 110/16

Also known as

Germany · · · 19-01-2017

Leitsatz Die Sicherungshaft darf über die Dauer von sechs Monaten hinaus verlängert werden, wenn der Ausländer wechselnde und widersprüchliche Angaben über seine Herkunft und Identität macht und dieses Verhalten ursächlich dafür ist, dass seine Abschiebung nicht innerhalb von sechs Monaten durchgeführt werden kann. Verfahrensgang vorgehend LG Traunstein, 6.

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