Bundesgerichtshof 5. Zivilsenat 8 December 2017, V ZR 296/16

Also known as

Germany · · · 08-12-2017

Leitsatz Der Verfügungsberechtigte muss nach einer Veräußerung des restitutionsbelasteten Grundstücks aufgrund eines Investitionsvorrangbescheids gemäß §§ 2 und 3 InVorG den auf den von dem Berechtigten zu beanspruchenden Vermögenswert entfallenden Anteil der Geldleistungen des Erwerbers weder von seinem übrigen Vermögen separieren noch von der Vereinnahmung an verzinsen.

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