Bundesgerichtshof 2. Zivilsenat 19 April 2010, II ZR 150/09

Also known as

Germany · · · 19-04-2010

Leitsatz 1. Ist der veräußernde Gesellschafter einer GmbH bei der Abtretung eines Teilgeschäftsanteils Inhaber mehrerer Geschäftsanteile, deren Wert jeweils den Wert des abgetretenen Teils übersteigt, muss der Abtretungsvertrag, um das Verfügungsobjekt hinreichend bestimmt zu bezeichnen und wirksam zu sein, den Geschäftsanteil benennen, aus dem der neue Geschäftsanteil gebildet werden soll. 2.

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