Bundesgerichtshof 1. Zivilsenat 17 November 2014, I ZB 31/14
Also known as
Germany · · · 17-11-2014
Leitsatz Wendet sich der Rechtsmittelführer mit einer Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Werts des Beschwerdegegenstands durch das Berufungsgericht auf einen 600 € nicht übersteigenden Wert und trägt er Umstände vor, die eine Neubewertung der Beschwer rechtfertigen, muss die Entscheidung des Berufungsgerichts, mit der es die Berufung wegen Nichterreichens der Wertgrenze als unzulässig
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