Bundesgerichtshof 7. Zivilsenat 22 July 2010, VII ZR 117/08

Also known as

Germany · · · 22-07-2010

Leitsatz 1. Lässt die Begründung der angefochtenen Entscheidung nur den Schluss zu, dass die Entscheidung des Gerichts auf einer allenfalls den äußeren Wortlaut, nicht aber den Sinn des Parteivortrags erfassenden Wahrnehmung beruht, kann darin ein Verstoß gegen den Anspruch der betroffenen Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs liegen ( Anschluss an BGH, 9.

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