Bundesgerichtshof 12. Zivilsenat 29 June 2016, XII ZB 300/15

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Germany · · · 29-06-2016

Leitsatz Der durch Verfügung von Todes wegen angeordnete Ausschluss der elterlichen Vermögensverwaltung für vom Kind ererbtes Vermögen umfasst auch die Befugnis zur Ausschlagung der Erbschaft. Die in einem solchen Fall von einem ausgeschlossenen Elternteil im Namen des Kindes erklärte Ausschlagung ist mangels Vertretungsmacht unwirksam. Verfahrensgang vorgehend OLG München, 9.

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