Bundesgerichtshof 10. Zivilsenat 27 March 2018, X ZR 59/16
Also known as
Germany · · · 27-03-2018
Leitsatz Kinderbett Die generelle Eignung eines zum allgemeinen Fachwissen zählenden Lösungsmittels kann nur dann als Veranlassung zu ihrer Heranziehung genügen, wenn für den Fachmann ohne weiteres erkennbar ist, dass eine technische Ausgangslage besteht, in der sich der Einsatz des betreffenden Lösungsmittels als objektiv zweckmäßig darstellt (im Anschluss an BGH, Urteil vom 30.
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