Bundesgerichtshof 5. Zivilsenat 12 April 2018, V ZB 164/16
Also known as
Germany · · · 12-04-2018
Leitsatz 1. Die Haftgerichte haben bei der Anordnung von Zurückweisungshaft nicht zu prüfen, ob dem Ausländer aufgrund des Asylgesetzes der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet ist. 2. Bei der von Verfassungs wegen gebotenen Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Zurückweisungshaft haben die Haftgerichte von der Entschließung der beteiligten Behörde auszugehen, die Einreiseverweigerung bzw.
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