Bundesgerichtshof 5. Zivilsenat 17 May 2018, V ZB 54/17
Also known as
Germany · · · 17-05-2018
Leitsatz Ein Ausländer hat es nicht im Sinne von § 62 Abs. 3 Satz 3 AufenthG zu vertreten, dass die Abschiebung nicht innerhalb der nächsten drei Monate durchgeführt werden kann, wenn dies allein darauf zurückzuführen ist, dass er seinen Reisepass auf einer Überfahrt über das Meer verloren hat und die Beschaffung eines Ersatzdokuments mehr als drei Monate in Anspruch nimmt.
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