Bundesgerichtshof 1. Zivilsenat 9 May 2018, I ZB 77/17

Also known as

Germany · · · 09-05-2018

Leitsatz 1. Bei einem zweistufigen Schiedsverfahren steht die Wirksamkeit des Schiedsspruchs erster Instanz unter der aufschiebenden Bedingung seiner Bestätigung durch das Oberschiedsgericht. Die aufschiebende Bedingung tritt ein, wenn die Berufung nicht fristgemäß eingelegt, als unzulässig verworfen oder als unbegründet zurückgewiesen wird. 2.

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