Bundesgerichtshof 1. Zivilsenat 7 July 2011, I ZR 181/10

Also known as

Germany · · · 07-07-2011

Leitsatz Frühlings-Special Ein Reiseveranstalter, der mit einem zeitlich befristeten Frühbucherrabatt wirbt, muss sich grundsätzlich an die gesetzte Frist halten, will er sich nicht dem Vorwurf einer Irreführung aussetzen. Der Verkehr rechnet indessen damit, dass es für die Verlängerung eines solchen Rabatts vernünftige Gründe - wie beispielsweise eine schleppende Nachfrage - geben kann.

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