Bundesgerichtshof 5. Zivilsenat 18 June 2010, V ZR 164/09

Also known as

Germany · · · Cited by 18 · 18-06-2010

Leitsatz 1. Die Wohnungseigentümer haben bei der Bestimmung eines abweichenden Kostenverteilungsschlüssels nach § 16 Abs. 4 WEG ein nur eingeschränkt überprüfbares Gestaltungsermessen; das ist überschritten, wenn der Kostenverteilungsschlüssel nicht durch den in der Vorschrift genannten Gebrauchsmaßstab, sondern von anderen Gesichtspunkten bestimmt wird. 2. Ein Beschluss nach § 16 Abs.

Read the full text

This document is published by rechtsprechung-im-internet.de.

Moonlit adds the citation network (18 references), article-level links and cross-references, which are available to search for free.