Bundesgerichtshof 5. Zivilsenat 22 November 2013, V ZR 199/12

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Germany · · · 22-11-2013

Leitsatz 1. Wird ein Grundstück in der Weise aufgeteilt, dass ein aufstehendes Gebäude von der Grenze der beiden neu gebildeten Grundstücke durchschnitten wird, kommt es für die Höhe der Überbaurente auf die Grundstückswertverhältnisse im Zeitpunkt der Grundstücksteilung an. 2. Allerdings ruhen die Duldungspflicht nach § 912 Abs.

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