Bundesgerichtshof 12. Zivilsenat 19 February 2014, XII ZB 180/12

Also known as

Germany · · · 19-02-2014

Leitsatz 1. In Personenstandssachen kann die Aufsichtsbehörde für das Standesamt auch dann die Rechtsbeschwerdeinstanz anrufen, wenn sie selbst die Beschlussfassung in der angefochtenen Beschwerdeentscheidung beantragt hat. 2. Wird eine in Deutschland lebende bulgarische Staatsangehörige unter Beibehaltung ihrer bulgarischen Staatsbürgerschaft eingebürgert und gibt sie keine Erklärungen nach Art.

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