Bundesgerichtshof 5. Zivilsenat 17 February 2012, V ZR 254/10
Also known as
Germany · · · 17-02-2012
Leitsatz Steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass ein Schriftstück zu einem anderen Zeitpunkt als aus dem Eingangstempel ersichtlich bei Gericht eingegangen ist, ist der Beweis der Unrichtigkeit des Eingangsstempels auch dann erbracht, wenn unerklärlich bleibt, wie dieser auf den Schriftsatz gelangt ist. Verfahrensgang vorgehend OLG Karlsruhe, 10.
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