Bundesgerichtshof Kartellsenat 24 November 2020, KZR 11/19

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Germany · · · 24-11-2020

Leitsatz Radio Cottbus 1. Einem marktbeherrschenden Unternehmen, das auf einem mehrseitigen Markt Produkte oder Dienstleistungen verschiedener Anbieter an die Unternehmen der Marktgegenseite vermittelt, steht es grundsätzlich frei, für eine Aufnahme in sein Vertriebssystem sachlich angemessene Anforderungen zu stellen, sofern es diese einheitlich und diskriminierungsfrei anwendet. 2.

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