Bundesgerichtshof 13. Zivilsenat 15 December 2020, XIII ZB 3/19
Also known as
Germany · · · 15-12-2020
Leitsatz Die Abschiebungshaft kann bei einem Ausländer, von dem eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit ausgeht, in einer allgemeinen Haftanstalt vollzogen werden, wenn er getrennt von Strafgefangenen untergebracht wird und diese Art des Haftvollzugs im konkreten Einzelfall verhältnismäßig ist (Anschluss an EuGH, Urteil vom 2.
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