Bundesgerichtshof 5. Zivilsenat 9 March 2012, V ZR 147/11
Also known as
Germany · · · 09-03-2012
Leitsatz Die Wohnungseigentümer sind nicht berechtigt, bereits entstandene, aber noch nicht erfüllte Zahlungsverpflichtungen eines Wohnungseigentümers mit Stimmenmehrheit erneut zu beschließen und so neu zu begründen. Ein dennoch gefasster Beschluss ist wegen fehlender Beschlusskompetenz nichtig. Verfahrensgang vorgehend LG Stuttgart, 1. Juni 2011, Az: 19 S 42/10 vorgehend AG Ludwigsburg, 2.
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