Bundesgerichtshof 5. Zivilsenat 9 March 2012, V ZR 147/11

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Germany · · · 09-03-2012

Leitsatz Die Wohnungseigentümer sind nicht berechtigt, bereits entstandene, aber noch nicht erfüllte Zahlungsverpflichtungen eines Wohnungseigentümers mit Stimmenmehrheit erneut zu beschließen und so neu zu begründen. Ein dennoch gefasster Beschluss ist wegen fehlender Beschlusskompetenz nichtig. Verfahrensgang vorgehend LG Stuttgart, 1. Juni 2011, Az: 19 S 42/10 vorgehend AG Ludwigsburg, 2.

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