Bundesgerichtshof 10. Zivilsenat 17 April 2012, X ZR 76/11

Also known as

Germany · · · 17-04-2012

Leitsatz 1. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters, in der bestimmt ist "Die Abtretung von Ansprüchen gegen (den Reiseveranstalter), deren Rechtsgrund in Leistungsstörungen liegt, ist ausgeschlossen.", benachteiligt den Reisenden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher unwirksam. 2.

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