Bundesgerichtshof 9. Zivilsenat 15 May 2014, IX ZB 26/13

Also known as

Germany · · · 15-05-2014

Leitsatz 1. Die Vollstreckbarerklärung eines polnischen Versäumnisurteils gegen das der Beklagte im Erststaat rechtzeitig Einspruch eingelegt hat, kann nicht mit der Begründung versagt werden, das verfahrenseinleitende Schriftstück sei dem Beklagten nicht so rechtzeitig und in einer Weise zugestellt worden, dass er sich verteidigen konnte. 2.

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