Bundesgerichtshof 6. Zivilsenat 28 May 2013, VI ZB 6/13

Also known as

Germany · · · 28-05-2013

Leitsatz 1. Bestehen nach dem Wortlaut der Verfügung, durch die die Berufungsbegründungsfrist verlängert worden ist, Unklarheiten und begründete Zweifel über den Umfang der Verlängerung, ist das Vertrauen des Mitteilungsempfängers in eine antragsgemäße Verlängerung nicht geschützt. 2.

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