Bundesgerichtshof 11. Zivilsenat 10 May 2011, XI ZR 391/09

Also known as

Germany · · · 10-05-2011

Leitsatz Bei Personenidentität zwischen Zahlungspflichtigem und Zahlungsempfänger im Einzugsermächtigungsverfahren greift die Zahlstelle aufgrund eines von dem zahlungspflichtigen Kontoinhaber der ersten Inkassostelle erteilten Auftrags auf dessen Konto zu, sodass der Zahlungsvorgang mit vorheriger Zustimmung des Kontoinhabers erfolgt und deswegen von vornherein wirksam ist.

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