Bundesgerichtshof 10. Zivilsenat 19 July 2011, X ZB 4/10

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Germany · · · 19-07-2011

Leitsatz S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr II 1. Will der Antragsteller im Nachprüfungsverfahren mit der begehrten Nichtigerklärung eines im Wege der De-facto-Vergabe geschlossenen Vertrages auch erreichen, dass der Gesamtgegenstand dieses Vertrages in einem künftigen Vergabeverfahren losweise vergeben wird, bestimmt sich die für den Streitwert maßgebliche Auftragssumme nach dem Wert der Lose, an deren

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