Bundesgerichtshof 5. Zivilsenat 6 October 2011, V ZB 72/11

Also known as

Germany · · · 06-10-2011

Leitsatz 1. Die Beschwer des zu einem jährlich wiederkehrenden Zurückschneiden einer Hecke verurteilten Beklagten bemisst sich nach § 9 ZPO. 2. Im Rechtsbeschwerdeverfahren ist nur zur prüfen, ob das Berufungsgericht die von dem Amtsgericht wegen der Annahme einer höheren Beschwer versäumte Entscheidung über die Zulassung der Berufung nach § 511 Abs.

Read the full text

This document is published by rechtsprechung-im-internet.de.

Moonlit adds the citation network, article-level links and cross-references, which are available to search for free.