Bundesgerichtshof 9. Zivilsenat 8 December 2016, IX ZR 257/15

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Germany · · · 08-12-2016

Leitsatz 1. Der in einem Auftrags- oder Geschäftsbesorgungsverhältnis allgemein und insolvenzunabhängig erklärte Verzicht auf Herausgabeansprüche des Auftraggebers ist wirksam. 2a. Die dem Auftragnehmer zur Ausführung des Auftrags vom Schuldner zugewendeten Mittel sind keine unentgeltlichen Leistungen an den Auftragnehmer. 2.b.

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