Bundesgerichtshof 2. Zivilsenat 24 January 2012, II ZB 9/11

Also known as

Germany · · · 24-01-2012

Leitsatz Es begründet kein Anwaltsverschulden, wenn eine geschulte und zuverlässige Büroangestellte aus einem der durch beschriftete Registrierkarten voneinander getrennten Fächer einer Registrierbox mit vorgefertigten Adressaufklebern für Berliner Gerichte versehentlich einen falschen Aufkleber entnimmt und damit einen Briefumschlag versieht, so dass der richtig adressierte

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