Bundesgerichtshof 8. Zivilsenat 30 March 2011, VIII ZR 173/10
Also known as
Germany · · · 30-03-2011
Leitsatz Zu den Kosten baulicher Modernisierungsarbeiten zählen auch Aufwendungen zur Wiederherstellung einer durch die Bauarbeiten beschädigten Dekoration. Diese Kosten können auch dann gemäß § 559 Abs. 1 BGB umgelegt werden, wenn der Mieter die Arbeiten selbst durchgeführt und der Vermieter ihm die Aufwendungen gemäß § 554 Abs. 4 BGB erstattet hat. Verfahrensgang vorgehend LG Görlitz, 23.
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