Bundesgerichtshof 1. Strafsenat 8 March 2017, 1 StR 466/16

Also known as

Germany · · · Cited by 14 · 08-03-2017

Leitsatz Vorangegangenes gefährliches Tun (Ingerenz) kann eine Aufklärungspflicht nicht nur bei Vorverhalten mit objektivem Täuschungscharakter begründen. Werden durch das Vorverhalten diejenigen vermögensrelevanten Umstände verändert, deren Fortbestehen Grundlage weiterer Vermögensverfügungen des Getäuschten ist, kann dies ebenfalls eine Aufklärungspflicht begründen, die bei Nichterfüllung zu

Read the full text

This document is published by rechtsprechung-im-internet.de.

Moonlit adds the citation network (14 references), article-level links and cross-references, which are available to search for free.