Bundesgerichtshof 12. Zivilsenat 24 May 2017, XII ZB 577/16

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Germany · · · 24-05-2017

Leitsatz 1. Wird ein Betroffener, der sich allein mit seinem Rollstuhl fortbewegen kann, in einer Wohneinrichtung untergebracht, deren Außentür verschlossen wird, damit der Betroffene den geschützten Bereich nicht eigenmächtig verlassen kann, ist diese Unterbringung mit einer Freiheitsentziehung verbunden. 2. Die Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr.

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