Bundesgerichtshof 8. Zivilsenat 15 April 2015, VIII ZR 80/14

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Germany · · · 15-04-2015

Leitsatz 1. Den Gebrauchtwagenhändler trifft keine generelle, anlassunabhängige Obliegenheit, das Fahrzeug vor dem Verkauf umfassend zu untersuchen. Vielmehr kann er zu einer Überprüfung des Fahrzeugs nur aufgrund besonderer Umstände, die für ihn einen konkreten Verdacht auf Mängel begründen, gehalten sein.

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