Bundesgerichtshof 1. Zivilsenat 29 April 2010, I ZR 68/08

Also known as

Germany · · · 29-04-2010

Leitsatz Restwertbörse 1. Erstattet ein Sachverständiger im Auftrag eines Unfallgeschädigten ein Gutachten über den Schaden an einem Unfallfahrzeug, das dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners vorgelegt werden soll, ist der Haftpflichtversicherer grundsätzlich nicht berechtigt, im Gutachten enthaltene Lichtbilder ohne Einwilligung des Sachverständigen in eine Restwertbörse im Internet

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