Bundesgerichtshof 8. Zivilsenat 11 May 2010, VIII ZB 93/09
Also known as
Germany · · · 11-05-2010
Leitsatz An die Bezeichnung des Rechtsmittelgegners sind weniger strenge Anforderungen als an die Bezeichnung des Rechtsmittelklägers zu stellen. Jedenfalls in denjenigen Fallgestaltungen, in denen der in der Vorinstanz obsiegende Gegner aus mehreren Streitgenossen besteht, richtet sich das Rechtsmittel im Zweifel gegen die gesamte angefochtene Entscheidung und somit gegen alle gegnerischen
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