Bundesgerichtshof 5. Zivilsenat 3 May 2012, V ZB 54/11
Also known as
Germany · · · 03-05-2012
Leitsatz Unterbleibt die Einlegung einer Beschwerde, weil die Rechtsmittelbelehrung eine kürzere als die gesetzliche Beschwerdefrist ausweist, beginnt die Frist für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und für die Nachholung der versäumten Rechtshandlung, sobald der Betroffene die Unrichtigkeit der Rechtsmittelbelehrung erkennt oder diese hätte erkennen müssen.
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