Bundesgerichtshof Kartellsenat 12 April 2016, KZR 30/14

Also known as

Germany · · · 12-04-2016

Leitsatz NetCologne 1. Ob ein sachlich gerechtfertigter Grund für eine unterschiedliche Behandlung durch ein marktbeherrschendes Unternehmen besteht, ist aufgrund einer umfassenden Abwägung der beteiligten Interessen unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu beantworten.

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