Bundesgerichtshof 12. Zivilsenat 4 July 2012, XII ZR 94/10
Also known as
Germany · · · 04-07-2012
Leitsatz 1. Im Erkenntnisverfahren darf eine öffentliche Zustellung nur angeordnet werden, wenn die begünstigte Partei alle der Sache nach geeigneten und ihr zumutbaren Nachforschungen angestellt hat, um den Aufenthalt des Zustellungsadressaten zu ermitteln und ihre ergebnislosen Bemühungen gegenüber dem Gericht dargelegt hat. 2.
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