Bundesgerichtshof 12. Zivilsenat 20 July 2016, XII ZB 489/15

Also known as

Germany · · · 20-07-2016

Leitsatz 1. Die Erklärung, mit der der sorgeberechtigte Elternteil nach § 1617a Abs. 2 BGB dem Kind den Namen des anderen Elternteils erteilt, ist eine amtsempfangsbedürftige Willenserklärung. Sie wird erst mit Zugang beim zuständigen deutschen Standesamt wirksam. Der Zugang bei einem ausländischen Standesamt genügt nicht. 2. Verweist Art.

Read the full text

This document is published by rechtsprechung-im-internet.de.

Moonlit adds the citation network, article-level links and cross-references, which are available to search for free.