Bundesgerichtshof 10. Zivilsenat 26 June 2012, X ZB 4/11

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Germany · · · 26-06-2012

Leitsatz Sondensystem 1. Hat das Patentgericht nach Erlöschen des Streitpatents festgestellt, dass das Einspruchsverfahren erledigt ist, so liegt die für eine dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde des Einsprechenden erforderliche Beschwer vor, wenn dieser den Einspruch trotz des Erlöschens des Schutzrechts weiterverfolgt. 2.

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