Bundesgerichtshof 9. Zivilsenat 14 October 2010, IX ZB 34/10

Also known as

Germany · · · 14-10-2010

Leitsatz 1. Überträgt eine Kanzleiangestellte die anzuwählende Telefaxnummer des Gerichts aus einem in der Akte befindlichen Schreiben des Gerichts in einen fristgebundenen Schriftsatz, erfordert die Ausgangskontrolle, die Richtigkeit der gewählten Nummer auch darauf zu kontrollieren, ob sie tatsächlich einem Schreiben des Empfangsgerichts entnommen wurde. 2.

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