Bundesgerichtshof 7. Zivilsenat 25 November 2010, VII ZR 201/08
Also known as
Germany · · · 25-11-2010
Leitsatz Ein Zuschlag in einem durch ein Planfeststellungsverfahren verzögerten öffentlichen Vergabeverfahren über Bauleistungen erfolgt im Zweifel auch dann zu den ausgeschriebenen Fristen und Terminen, wenn diese nicht mehr eingehalten werden können und das Zuschlagsschreiben des Auftraggebers den Hinweis auf später "noch mitzuteilende exakte Fristen" enthält (Anschluss an BGH, Urteil vom 22.
Read the full text
This document is published by rechtsprechung-im-internet.de.
Moonlit adds the citation network, article-level links and cross-references, which are available to search for free.
Sign in to Moonlit