Bundesgerichtshof 3. Zivilsenat 17 February 2011, III ZR 35/10

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Germany · · · 17-02-2011

Leitsatz 1. Die in Mobilfunkverträgen verwendeten Klauseln "Der Kunde hat auch die Preise zu zahlen, die durch …. unbefugte Nutzung der überlassenen Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat." sowie "Nach Verlust der c. Karte hat der Kunde nur die Verbindungspreise zu zahlen, die bis zum Eingang der Meldung über den Verlust der Karte bei c.

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