Bundesgerichtshof 6. Zivilsenat 29 March 2011, VI ZR 111/10
Also known as
Germany · · · 29-03-2011
Leitsatz www.womanineurope.com Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte zur Entscheidung über Klagen wegen Persönlichkeitsbeeinträchtigungen durch im Internet abrufbare Veröffentlichungen wird nicht schon dadurch begründet, dass der Betroffene an seinem Wohnsitz im Inland die Äußerungen abgerufen hat und diese vereinzelt Geschäftspartnern bekannt geworden sind.
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