Bundesgerichtshof 6. Zivilsenat 29 March 2011, VI ZR 111/10

Also known as

Germany · · · 29-03-2011

Leitsatz www.womanineurope.com Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte zur Entscheidung über Klagen wegen Persönlichkeitsbeeinträchtigungen durch im Internet abrufbare Veröffentlichungen wird nicht schon dadurch begründet, dass der Betroffene an seinem Wohnsitz im Inland die Äußerungen abgerufen hat und diese vereinzelt Geschäftspartnern bekannt geworden sind.

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