Bundesgerichtshof 10. Zivilsenat 24 October 2017, X ARZ 326/17

Also known as

Germany · · · 24-10-2017

Leitsatz 1. Die Parteien können bereits vor Erlass eines rechtsmittelfähigen Beschlusses wirksam auf Rechtsmittel verzichten. 2. Ein Rechtsmittelverzicht in Form einer gegenüber dem Gericht abgegebenen Erklärung führt die formelle Rechtskraft der betroffenen Entscheidung herbei und ist von Amts wegen zu berücksichtigen. Tenor Zuständiges Gericht ist das Landgericht Mönchengladbach. Gründe 1 I.

Read the full text

This document is published by rechtsprechung-im-internet.de.

Moonlit adds the citation network, article-level links and cross-references, which are available to search for free.