Bundesgerichtshof 2. Strafsenat 9 January 2018, 2 ARs 551/17

Also known as

Germany · · · 09-01-2018

Tenor Der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts wird abgelehnt. Gründe I. 1 Gegen den Verurteilten wurde durch das Amtsgericht München - Jugendschöffengericht - mit Urteil vom 6. Dezember 2012 eine Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten verhängt, wobei die Entscheidung über deren Aussetzung zur Bewährung zunächst vorbehalten wurde. Mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 22.

Read the full text

This document is published by rechtsprechung-im-internet.de.

Moonlit adds the citation network, article-level links and cross-references, which are available to search for free.