Bundesgerichtshof 2. Strafsenat 9 January 2018, 2 ARs 551/17
Also known as
Germany · · · 09-01-2018
Tenor Der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts wird abgelehnt. Gründe I. 1 Gegen den Verurteilten wurde durch das Amtsgericht München - Jugendschöffengericht - mit Urteil vom 6. Dezember 2012 eine Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten verhängt, wobei die Entscheidung über deren Aussetzung zur Bewährung zunächst vorbehalten wurde. Mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 22.
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