Bundesgerichtshof 3. Strafsenat 11 May 2012, AK 10 und 11/12

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Germany · · · 11-05-2012

Tenor Die Untersuchungshaft hat fortzudauern. Eine etwa erforderliche weitere Haftprüfung durch den Bundesgerichtshof findet in drei Monaten statt. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Haftprüfung dem nach den allgemeinen Vorschriften zuständigen Gericht übertragen. Gründe I. 1 Die Beschuldigten mit den Falschpersonalien A. A. (im Folgenden: A. A. ) und H. A. (im Folgenden: H. A. ) wurden am 18.

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