Bundesgerichtshof Ermittlungsrichter 10 March 2021, 2 BGs 751/20

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Germany · · · 10-03-2021

Tenor 1. Auf Antrag des Verteidigers des Beschuldigten und nach Anhörung des Generalbundesanwalts wird festgestellt, dass die Entschließung des Generalbundesanwalts vom 10. September 2020, Rechtsanwalt A. die beantragte uneingeschränkte Akteneinsicht zu versagen, rechtswidrig ist. 2. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschuldigten hat die Staatskasse zu tragen. Gründe I.

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