Bundesgerichtshof 3. Strafsenat 19 April 2018, StB 5/18
Also known as
Germany · · · 19-04-2018
Tenor 1. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 8. Januar 2018 wird verworfen. 2. Der Antrag des Betroffenen auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Rechtsbeschwerde gegen den vorbezeichneten Beschluss wird zurückgewiesen. 3. Von der Auferlegung von Gebühren und gerichtlichen Auslagen des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird abgesehen.
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