Bundesgerichtshof 3. Strafsenat 30 November 2017, AK 61/17

Also known as

Germany · · · 30-11-2017

Tenor Die Untersuchungshaft hat fortzudauern. Eine etwa erforderliche weitere Haftprüfung durch den Bundesgerichtshof findet in drei Monaten statt. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Haftprüfung dem Kammergericht übertragen. Gründe I. 1 Die Angeschuldigten wurden am 9. Mai 2017 festgenommen und befinden sich seither ununterbrochen in Untersuchungshaft, der Angeschuldigte A.

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